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040 / 33 46 91 210
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Impressum

Informationen gemäß § 5 TMG:

HFS Hanse-Finanzservice GmbH & Co. KG
Wellingsbütteler Landstraße 61
22337 Hamburg
Telefon +49 (0)40 / 33 46 91 210
Telefax +49 (0)40 / 33 46 91 299
Mail info@hanse-finanzservice.de

Geschäftsführer: Henning Bohm, Robert Alberts, Isabel Sadowsky
Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg
HRB 120738
USt-IdNr.: DE282948028

Komplementärin
HFS Beteiligungs GmbH
Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 120738
Geschäftsführer: Henning Bohm, Robert Alberts, Isabel Sadowsky


Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
HFS Hanse-Finanzservice GmbH & Co. KG
Wellingsbütteler Landstraße 61
22337 Hamburg
Vertretungsberechtigter: Robert Alberts


Status nach §34c der Gewerbeordnung (GewO)
Der HFS Beteiligungs GmbH wurde die Erlaubnis nach §34c Abs.1 Satz1 Nr.1, 1a, 2 und 3 der Gewerbeordnung (GewO) am 16.03.2012 erteilt.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Bezirksamt Hamburg-Nord
Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Gewerberecht und Marktwesen
Gewerbeangelegenheiten und -erlaubnisse
Kümmelstraße 5-7
20249 Hamburg
Telefon +49 (0)40 / 428 28 0
Telefax +49 (0)40 / 428 04 27 31
Mail verbraucherschutz@hamburg-nord.hamburg.de
Web http://www.hamburg.de/hamburg-nord/bezirksamt.html


Status nach §34d Abs.1 der Gewerbeordnung (GewO)
Die HFS Beteiligungs GmbH ist als Versicherungsmakler nach §34d Abs.1 der Gewerbeordnung (GewO) im Vermittlerregister unter der Nummer D-K372-IEF69-29 registriert.
Die Eintragung in das Vermittlerregister ist am 12.04.2012 erfolgt.
Das Register kann im Internet unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden: http//:www.vermittlerregister.info

Zuständige Aufsichtsbehörde
Handelskammer Hamburg
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
Telefon +49 (0)40 / 361 38 0
Telefax +49 (0)40 / 361 38 401
Mail service@hk24.de
Web https://www.ihk.de/hamburg


Status nach §34f Abs.1 der Gewerbeordnung (GewO)
Die HFS Beteiligungs GmbH ist als Finanzanlagenvermittler nach §34f Abs.1 Nr.1 der Gewerbeordnung (GewO) im Vermittlerregister unter der Nummer D-F-131-NHEJ-73 registriert.
Die Eintragung in das Vermittlerregister ist am 05.08.2013 erfolgt.
Das Register kann im Internet unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden: http//:www.vermittlerregister.info

Zuständige Aufsichtsbehörde
Handelskammer Hamburg
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
Telefon +49 (0)40 / 361 38 0
Telefax +49 (0)40 / 361 38 401
Mail service@hk24.de
Web https://www.ihk.de/hamburg


Status nach §34i Abs.1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO)
Die HFS Beteiligungs GmbH ist als Immobiliardarlehensvermittler nach §34i Abs.1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) im Vermittlerregister unter der Nummer D-W-131-U4L1-58 registriert.
Die Eintragung in das Vermittlerregister ist am 14.03.2017 erfolgt.
Das Register kann im Internet unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden: http//:www.vermittlerregister.info

Zuständige Aufsichtsbehörde
Handelskammer Hamburg
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
Telefon +49 (0)40 / 361 38 0
Telefax +49 (0)40 / 361 38 401
Mail service@hk24.de
Web https://www.ihk.de/hamburg

Außergerichtliches Beschwerde und Rechtsbehelfsverfahren / Zuständige Verbraucherschlichtungsstellen
Die HFS Hanse-Finanzservice GmbH & Co. KG nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor den nachfolgend genannten
Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Verbraucher können, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen,
die unten genannten Schlichtungsstellen im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs  anrufen
An Streitbeilegungsverfahren vor anderen als den nachfolgend genannten Verbraucherschlichtungsstellen nimmt die
HFS Hanse-Finanzservice GmbH & Co. KG nicht teil.

Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs
betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen sowie bei Streitigkeiten mit Verbrauchern
aus der Anwendung der §§655a-655d BGB (Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen)
oder Art. 247a §1 EGBGB (Allgemeine  Informationspflichten bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen und
entsprechenden Finanzierungshilfen):
Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank
Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main
Telefon +49 (0)69 / 2388 - 1907, Telefax +49 (0)69 / 709090 - 9901
Mail schlichtung@bundesbank.de
Web www.bundesbank.de/schlichtungsstelle
Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs:
Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Telefon +49 (0)228 / 41080, Telefax +49 (0)228 / 410862299
Mail schlichtungsstelle@bafin.de
Web www.bafin.de/schlichtungsstelle

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/odr


Inhalt des Onlineangebotes
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Datenschutz
Bitte lesen Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung.


Informationen nach der TVO für den Bereich Investmentprodukte:

 Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzen wir u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess (Art. 6 TVO)

Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem die vorvertraglichen Informationen des Anbieters verwendet werden. Trotz der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eintritt von Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite des Finanzproduktes auswirkt.


Informationen nach der TVO für den Bereich Versicherungsprodukte:

 Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten:
Wir verfolgen derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich der Versicherungsprodukte.

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtige ich die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.“

Derzeit fehlen noch die Technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können.
Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherer werden diese Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt.

Wir beobachten die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfak- toren bei der Beratung berücksichtigen.

Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Die Vergütungen der Mitarbeiter/-innen bzw. Untervermittler fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.

Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten beziehe wir Nachhaltigkeitsrisiken ein, in dem  die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendt werden. Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, wird dieses ggf. vorrangig empfohlen.


WIR LEBEN BERATUNG
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